Eine Physiotherapieverordnung vom Arzt (Hausarzt, Facharzt, Spezialarzt, Psychiater) ausgestellt, bezieht sich auf maximal 9 Therapiesitzungen in der Regel mit
30 Minuten Therapiezeit!
Sind weitere Sitzungen nötig, muss Rücksprache mit dem zuständigen Arzt getroffen werden.
Die Kosten für ärztlich verordnete Physiotherapie oder medizinische Trainingstherapie werden gemäss Krankenversicherungsgesetz von allen Krankenkassen und
Unfallversicherungen sowie der Militär- und der Invalidenversicherung übernommen.