Ab 1.06.2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden vom BAG nachgewiesenen Sachkundenachweis erworben haben.
Ein Sachkundenachweis gilt als Bestätigung, dass eine Absolventin oder ein Absolvent die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat und befähigen diese/diesen dazu, die in der Verordnung V-NISSG aufgeführten Behandlungen auszuführen.
Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe.
Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe großen Risiken ausgesetzt.
Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Maßnahmen festgesetzt.
Um die Sachkunde zu erlangen, müssen die drei Module Grundlagen, Technologien und Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) absolviert und bestanden werden.
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